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   FG Hamburg, 08.03.2002 - II 424/00   

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https://dejure.org/2002,11778
FG Hamburg, 08.03.2002 - II 424/00 (https://dejure.org/2002,11778)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2002 - II 424/00 (https://dejure.org/2002,11778)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2002 - II 424/00 (https://dejure.org/2002,11778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schuldzinsen für Erwerb von Genussrechten

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.04.2006 - IX R 111/00

    Darlehenszinsen zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch deren

    c) Nur ausnahmsweise kann auf dieser Grundlage die Annahme in Betracht kommen, dass der Arbeitnehmer mit dem Erwerb einer Beteiligung nicht die mit der Stellung als Gesellschafter verbundenen Rechte (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 73, 449, BStBl III 1961, 431, und vom 12. Mai 1995 VI R 64/94, BFHE 177, 472, BStBl II 1995, 644; ebenso FG Köln, Urteil vom 22. November 2001 10 K 5735/96, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2002, 337; FG Hamburg, Urteil vom 8. März 2002 II 424/00, EFG 2002, 962), sondern nahezu ausschließlich die Sicherung seines bestehenden oder die Erlangung eines höherwertigen Arbeitsplatzes erstrebt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1478/07

    Beraterhonorar eines GmbH-Geschäftsführers betreffend Bestehen der

    Bezogen auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit muss deshalb objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf bestehen und subjektiv müssen die Aufwendungen zur Förderung dieses Berufes gemacht werden (FG Hamburg, Urteil vom 8. März 2002 II 424/00, EFG 2002, 962 ).
  • FG Saarland, 04.12.2006 - 1 K 351/03

    Buergschaften eines Gesellschafter/Arbeitnehmers fuer seine GmbH

    Das kann insbesondere bei negativer Überschussprognose und damit erkennbar fehlender Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen aus einer solchen Beteiligung der Fall sein (s. BFH vom 12. Mai 1995 a.a.O.; FG Hamburg, Urteil vom 8. März 2002 II 424/00, EFG 2002, 962).
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